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Tempo-100-Plakette
Tempo-100-Plakette

Tempo-100-Plakette in Neuenkirchen – 100 km/h auf Autobahnen mit Anhänger

Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Ihrem Gespann schneller fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, mit Ihrem Anhänger 100 km/h zu fahren. Das Ing.-Büro Bickel & Memmeler prüft die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellt die erforderliche Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

Gesetzliche Grundlage: Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung regelt die Möglichkeit, dass Anhänger und Wohnwagen unter bestimmten Bedingungen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren dürfen. Ohne diese Genehmigung ist die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger auf 80 km/h begrenzt. Dies kann bei längeren Fahrten zu erheblichen Zeitverlusten führen.

Die Tempo-100-Zulassung ist nicht automatisch vorhanden, sondern muss beantragt werden. Dazu ist eine technische Prüfung erforderlich, die von einem Prüfingenieur durchgeführt wird.

Für welche Fahrzeuge ist die Tempo-100-Zulassung möglich?

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gilt für verschiedene Fahrzeugkombinationen:

Personenkraftwagen mit Anhänger

Dies ist die häufigste Anwendung. Mit einem Pkw und einem entsprechend ausgestatteten Anhänger können Sie 100 km/h fahren.

Sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

Dies umfasst auch leichte Nutzfahrzeuge wie kleine Transporter.

Für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger

Dies ist nur möglich, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.

Technische Voraussetzungen für die Tempo-100-Zulassung

Damit Ihr Fahrzeug die Tempo-100-Zulassung erhalten kann, müssen mehrere technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Dies ist eine strikte Vorgabe. Überprüfen Sie Ihren Fahrzeugschein, um das zulässige Gesamtgewicht zu ermitteln.
  • Das Zugfahrzeug muss über ein ABS-System verfügen. Das Antiblockiersystem ist essentiell für die Sicherheit bei höheren Geschwindigkeiten. Fahrzeuge ohne ABS können die Tempo-100-Zulassung nicht erhalten.
  • Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein. Das Alter der Reifen wird anhand der Reifenmarkierung ermittelt. Die Reifen müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie L für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen.
  • Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein. Dies ist in den Papieren des Anhängers eingetragen.
  • Das Zugfahrzeug und der Anhänger müssen zusammenpassen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.

Darüber hinaus müssen Stoßdämpfer und eine geeignete Bereifung vorhanden sein. Der technische Zustand muss insgesamt gut sein.

Der Ablauf der Tempo-100-Prüfung

Die Prüfung ist unkompliziert. Bringen Sie Ihr Zugfahrzeug und Ihren Anhänger zu uns. Unser Prüfingenieur überprüft vor Ort die technischen Voraussetzungen. Wir kontrollieren das Gewicht, das ABS-System, die Reifen und den Zustand des Anhängers.

Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der Zulassungsstelle einreichen können. Mit dieser Bescheinigung können Sie die Tempo-100-Zulassung beantragen.

Die Prüfung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Fahrzeugtyp und Zustand des Anhängers.

Kosten der Tempo-100-Prüfung

Die Kosten für die Tempo-100-Prüfung liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Prüfung. Dies ist eine einmalige Investition, die sich durch die Zeitersparnis bei längeren Fahrten schnell amortisiert.

Der Tempo-100-Rechner der KÜS

Um zu überprüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Tempo-100-Rechner der KÜS nutzen. Mit diesem Online-Tool können Sie schnell und einfach ermitteln, ob Ihr Zugfahrzeug die erforderlichen Massen erfüllt. Der Rechner berücksichtigt das zulässige Gesamtgewicht und andere wichtige Parameter.

Gültigkeit der Tempo-100-Zulassung

Die Tempo-100-Zulassung ist unbegrenzt gültig, solange die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen die Zulassung nicht regelmäßig erneuern. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Ihre Reifen nicht älter als sechs Jahre werden und dass Ihr Fahrzeug in einem guten technischen Zustand bleibt.

Häufig gestellte Fragen zur Tempo-100-Plakette

Ja, wenn Ihr Wohnwagen die technischen Voraussetzungen erfüllt und Ihr Zugfahrzeug ein ABS-System hat. Bringen Sie Ihren Wohnwagen zu uns, und wir überprüfen die Voraussetzungen.

Die Reifen dürfen höchstens sechs Jahre alt sein. Das Alter wird anhand der Reifenmarkierung ermittelt.

Fahren Sie ohne Zulassung schneller als 80 km/h, riskieren Sie Verwarnungsgelder und Punkte in Flensburg.

Ja, solange der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt.

Nein, die Zulassung ist unbegrenzt gültig, solange die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nein, der Anhänger muss eine Bremsanlage haben und in einem guten technischen Zustand sein.

Ja, wir arbeiten ohne Terminvergabe. Sie können während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

Die Prüfung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.

Ja, Sie können für jeden Anhänger eine separate Zulassung beantragen.

Das hängt vom Fahrzeugtyp ab. Überprüfen Sie die Voraussetzungen oder kontaktieren Sie uns.

Ohne ABS kann die Tempo-100-Zulassung nicht erteilt werden. Sie müssen dann bei 80 km/h bleiben.

Die Tempo-100-Zulassung ist in der gesamten Europäischen Union gültig.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
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(05973) 96 734

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Fahrzeuguntersuchungen und Gutachten.