Untersuchungen gemäss UVV/BGV in Neuenkirchen – Arbeitssicherheit für gewerbliche Fahrzeuge
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen speziellen Anforderungen der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft werden. Das Ing.-Büro Bickel & Memmeler führt diese wichtigen Prüfungen durch und sorgt dafür, dass Ihre Fahrzeugflotte den Anforderungen der Arbeitssicherheit entspricht.
Was ist die BGV D 29?
Die BGV D 29 ist die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Fahrzeuge. Sie ist Teil der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und legt die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen fest. Die BGV D 29 wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen und ist bindend für alle Unternehmen, die Fahrzeuge gewerblich nutzen.
Die Vorschrift gilt für Fahrzeuge, die im Betrieb eines Unternehmens eingesetzt werden. Dies umfasst Lastkraftwagen (Lkw), Busse, Transportfahrzeuge und andere Fahrzeuge, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Auch Fahrzeuge mit Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände fallen unter die BGV D 29.
Prüfpflicht nach BGV D 29
Nach der BGV D 29 müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies ist in § 57 Abs. 1 der BGV D 29 festgelegt. Der Unternehmer ist verpflichtet, diese Prüfung durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Die Prüfung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Ein Sachkundiger ist eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer zeitnahen beruflichen Tätigkeit ausreichende Kenntnisse hat und in der Lage ist, die Prüfung fachgerecht durchzuführen. Prüfingenieure von anerkannten Prüforganisationen wie der KÜS sind sachkundig.
Prüfpunkte bei der BGV D 29 Prüfung
Die BGV D 29 Prüfung konzentriert sich auf die Betriebssicherheit des Fahrzeugs. Folgende Punkte werden überprüft:
- Der allgemeine Zustand des Fahrzeugs wird kontrolliert. Das Fahrzeug muss in einem guten technischen Zustand sein.
- Die Bremsanlage wird gründlich überprüft. Dies ist eine der wichtigsten Sicherheitskomponenten.
- Die Lenkanlage wird auf Funktion und Verschleiß überprüft.
- Räder und Reifen werden auf Verschleiß und Beschädigungen kontrolliert.
- Die Beleuchtung und Signalanlage werden überprüft.
- Die Federung und das Fahrwerk werden kontrolliert.
- Spezielle Anbauten wie Ladekrane werden nach den entsprechenden Vorschriften geprüft. Ladekrane müssen nach DIN EN 12999 geprüft werden.
- Ladebordwände werden nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung geprüft.
- Die Sicherheitsausstattung wird kontrolliert. Dazu gehören Warnleuchten, Warnwesten und andere Sicherheitsausrüstungen.
- Die Dokumentation und Kennzeichnung werden überprüft. Das Fahrzeug muss korrekt gekennzeichnet sein.
Ladekrane und Ladebordwände
Besondere Aufmerksamkeit wird auf Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände gelegt. Diese sind Arbeitsgeräte, die nach speziellen Vorschriften geprüft werden müssen.
Ladekrane
Ladekrane müssen nach DIN EN 12999 geprüft werden. Diese Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Kranen fest. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und eine Lastprüfung.
Ladebordwände
Ladebordwände (auch Hubladebühnen genannt) müssen nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Diese Vorschrift legt die Anforderungen an die Sicherheit von Hubladebühnen fest.
Die Prüfintervalle für Ladekrane und Ladebordwände hängen vom Fahrzeugtyp und der Nutzung ab. In der Regel müssen diese Anbauten alle zwei Jahre geprüft werden.
Ablauf der BGV D 29 Prüfung
Die BGV D 29 Prüfung wird von unserem Prüfingenieur durchgeführt. Sie können ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen. Die Prüfung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Stunden, je nach Fahrzeugtyp und Umfang.
Bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und alle erforderlichen Unterlagen mit. Nach der Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht, der alle überprüften Punkte dokumentiert.
Dokumentation und Prüfplakette
Nach einer bestandenen BGV D 29 Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Dieser Bericht muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Zusätzlich wird eine Prüfplakette auf dem Fahrzeug angebracht, die zeigt, dass die Prüfung durchgeführt wurde.
Die Prüfplakette ist ein wichtiges Erkennungszeichen. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder andere Behörden kann die Prüfplakette schnell überprüft werden.
Kosten der BGV D 29 Prüfung
Die Kosten für eine BGV D 29 Prüfung hängen vom Fahrzeugtyp und Umfang ab. Für ein einfaches Fahrzeug liegen die Kosten in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Für Fahrzeuge mit Anbauten wie Ladekranen können die Kosten höher sein.
Haftung und Versicherung
Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die BGV D 29 Prüfung durchgeführt wird. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird und es zu einem Unfall kommt, kann der Unternehmer haftbar gemacht werden. Auch die Versicherung kann Leistungen verweigern, wenn die Prüfung nicht durchgeführt wurde.



