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Kfz-Prüfstelle & Gutachter für Rheine
Kfz-Prüfstelle & Gutachter für Rheine

Kfz-Prüfstelle & Sachverständiger für Rheine – gleich nebenan in Neuenkirchen

Sie suchen aus Rheine eine Prüfstelle für die Hauptuntersuchung oder einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen? Das Ing.-Büro Bickel & Memmeler ist eine amtlich anerkannte KÜS-Prüfstelle in Neuenkirchen – direkt im Rheiner Umland. Aus der Rheiner Innenstadt sind es nur rund 6 km bzw. etwa 8 Fahrminuten; aus weiter entfernten Stadtteilen wie Mesum oder Elte etwa 13–20 Minuten. Wir arbeiten ohne Terminvergabe: Sie kommen während der Öffnungszeiten vorbei, ohne tagelang auf einen Prüftermin zu warten.

Anfahrt aus Rheine

Von Rheine erreichen Sie uns über die Neuenkirchener Straße bzw. Rheiner Straße in Richtung Neuenkirchen. Im Gewerbegebiet finden Sie unsere Prüfhalle in der Dieselstr. 29, 48485 Neuenkirchen. Parkplätze stehen direkt vor Ort zur Verfügung. Je nach Rheiner Stadtteil beträgt die Fahrzeit etwa 8 bis 20 Minuten (aus der Innenstadt rund 6 km, aus den südlichen Stadtteilen entsprechend mehr).

Unsere Leistungen für Kunden aus Rheine

Kfz-Gutachter für Rheine – nach einem unverschuldeten Unfall

Hat es Sie in Rheine erwischt und Sie tragen keine Schuld, gilt derselbe Grundsatz wie überall: Sie wählen den Kfz-Sachverständigen grundsätzlich selbst. Weder der Unfallort noch die gegnerische Versicherung geben vor, wen Sie beauftragen – ansässig sein muss der Sachverständige in Rheine ebenfalls nicht. Im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht sollte die Wahl wirtschaftlich vertretbar bleiben; bei rund 6 km Entfernung ist das der Fall. Wir sind als freies Sachverständigenbüro weder an eine Werkstatt noch an eine Versicherung gebunden.

Nach der Rechtsprechung zählen die Kosten des Gutachtens grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden und sind – außer bei Bagatellschäden – im erforderlichen Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Trifft Sie eine Mithaftung, wird entsprechend nur anteilig erstattet. Den vollständigen Ablauf, die Bestandteile des Gutachtens und Ihre Rechte erklären wir auf der Seite Kfz-Schadengutachten nach Unfall.

Was Sie nach einem Unfall beachten sollten

  • Nicht vorher reparieren lassen: Das Fahrzeug sollte bis zur Besichtigung unverändert bleiben – nach einer Reparatur lässt sich der Schaden deutlich schwerer belegen.
  • Werkstatt frei wählen: Die Werkstatt können Sie grundsätzlich frei wählen. Ob die Versicherung die Kosten in voller Höhe erstattet, hängt vom Einzelfall ab – für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
  • Zeitlicher Rahmen: Die Besichtigung dauert in der Regel ein bis zwei Stunden, das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.

Neben Schadengutachten erstellen wir für Kundinnen und Kunden aus Rheine auch Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherung sowie Oldtimergutachten für Klassiker und Youngtimer.

Warum Kunden aus Rheine zu uns kommen

  • Ohne Termin: kein Warten auf einen festen Prüftermin – einfach vorbeikommen.
  • Alles an einem Ort: Untersuchungen und Gutachten in einem Besuch.
  • Kurze Wege: je nach Stadtteil rund 8–20 Minuten aus Rheine, Parkplätze direkt vor der Halle.
  • Persönlich & unabhängig: Beratung direkt durch Prüfingenieure und Sachverständige.

Häufige Fragen von Kunden aus Rheine

Aus der Rheiner Innenstadt sind es nur rund 6 km bzw. etwa 8 Minuten über die Rheiner Straße; aus weiter entfernten Stadtteilen wie Mesum oder Elte etwa 13–20 Minuten. Da wir grundsätzlich ohne Terminvergabe arbeiten, entfällt zudem die oft lange Wartezeit auf einen festen Prüftermin – Sie kommen einfach während der Öffnungszeiten vorbei.

Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und – falls vorhanden – den letzten HU-Bericht mit. Bei Änderungen am Fahrzeug zusätzlich die entsprechenden Eintragungen oder Gutachten.

Ja. Wir führen Hauptuntersuchungen, Sonder- und Spezialuntersuchungen sowie Kfz-Gutachten an einem Standort durch – das spart Ihnen eine zweite Anfahrt aus Rheine.

Pkw, Motorräder, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile, Lkw und Busse – die gleichen Leistungen wie für alle Kunden. Dazu Schaden-, Wert- und Oldtimergutachten.

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählt der Geschädigte den Kfz-Sachverständigen grundsätzlich selbst; eine Ortsansässigkeit ist nicht vorgeschrieben. Die Wahl sollte im Rahmen der Schadenminderungspflicht wirtschaftlich vertretbar bleiben – bei rund 6 km zwischen Rheine und Neuenkirchen ist das gegeben.

Bei einem unverschuldeten Unfall zählen die Gutachterkosten nach der Rechtsprechung grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden und sind – außer bei Bagatellschäden – im erforderlichen Umfang von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Für Geschädigte entstehen dann in der Regel keine Kosten. Bei Mithaftung wird nur anteilig erstattet.

Von der Rheiner Innenstadt fahren Sie über die Neuenkirchener Straße / Rheiner Straße Richtung Neuenkirchen. Im Gewerbegebiet finden Sie uns in der Dieselstr. 29, 48485 Neuenkirchen. Parkplätze stehen direkt vor Ort zur Verfügung.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
Fragen? Rufen Sie uns an
(05973) 96 734

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Fahrzeuguntersuchungen und Gutachten.