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Hauptuntersuchungen
Hauptuntersuchungen

Hauptuntersuchung (HU) in Neuenkirchen – Die regelmäßige Prüfung für Ihre Verkehrssicherheit

Die Hauptuntersuchung, kurz HU genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Kontrolle, die der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient. Als Fahrzeughalter werden Sie durch die Plakette auf Ihrem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung ansteht. Die rechtliche Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Für Personenkraftwagen gelten folgende Fristen: Bei Neufahrzeugen muss die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten durchgeführt werden. Danach ist die HU alle 24 Monate erforderlich. Das bedeutet, dass Sie Ihren Pkw regelmäßig alle zwei Jahre zur Prüfung bringen müssen. Für Motorräder gelten ebenfalls 24 Monate Intervalle. Lastkraftwagen und Busse müssen je nach Gewicht und Alter teilweise häufiger zur Hauptuntersuchung, teilweise sogar jährlich. Anhänger haben ebenfalls unterschiedliche Prüfintervalle, die vom zulässigen Gesamtgewicht abhängen.

Die Plakette auf Ihrem Kennzeichen zeigt Ihnen auf einen Blick, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die runde Plakette ist in verschiedenen Farben erhältlich und trägt das Prüfzeichen der Prüforganisation sowie das Verfallsdatum. Wenn Sie die Frist überschreiten, riskieren Sie nicht nur Verwarnungsgelder, sondern auch, dass Ihre Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen oder verweigern kann.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Fahrzeuguntersuchungen und Gutachten.

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Hauptuntersuchung - Prüfung am Fahrzeug

Bei der Hauptuntersuchung werden über 150 verschiedene Punkte an Ihrem Fahrzeug überprüft. Unsere erfahrenen Prüfingenieure der KÜS führen diese Kontrolle nach den höchsten Standards durch. Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:

Die Bremsanlage wird auf Funktion, Dichtigkeit und Verschleiß überprüft. Eine sichere Bremsanlage ist essentiell für die Verkehrssicherheit. Die Lenkanlage wird auf Spiel, Funktion und Dichtigkeit kontrolliert. Räder und Reifen werden auf Profiltiefe, Beschädigungen und korrekte Größe überprüft. Die Sichtverhältnisse, also Windschutzscheibe, Spiegel und Sichtfelder, werden kontrolliert. Die lichttechnischen Einrichtungen wie Scheinwerfer, Bremsleuchten und Blinker werden auf Funktion und Einstellung überprüft. Die Umweltbelastung wird durch Messung der Abgaswerte kontrolliert. Das Fahrgestell, der Rahmen und der Aufbau werden auf Rost, Risse und Beschädigungen untersucht. Die Achsen und die Aufhängung werden überprüft. Auch die Identifizierung des Fahrzeugs, also die Übereinstimmung der Fahrzeugnummer mit den Papieren, wird kontrolliert.

Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung auf dem Prüfstand

Sinn und Zweck der Hauptuntersuchung

Der Sinn dieser regelmäßigen Untersuchungen ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Dadurch wird gewährleistet, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die fachkundigen Prüfingenieure überprüfen den Zustand Ihres Fahrzeugs und tragen damit Sorge dafür, dass Ihr Auto verkehrstauglich bleibt. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Darüber hinaus wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus. Mängel werden frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden. Dies spart Ihnen oft erhebliche Reparaturkosten. Ein Fahrzeug, das regelmäßig zur Hauptuntersuchung kommt, ist in der Regel auch zuverlässiger und sicherer im Straßenverkehr.

Ablauf der Hauptuntersuchung

Bei uns in Neuenkirchen läuft die Hauptuntersuchung reibungslos und effizient ab. Sie können ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen. Die Untersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten, je nach Fahrzeugtyp und Zustand des Fahrzeugs. Bringen Sie einfach Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

Unsere Prüfingenieure führen die Untersuchung mit modernem Prüfequipment durch. Nach der Prüfung erhalten Sie sofort das Prüfprotokoll. Wenn Ihr Fahrzeug die Prüfung besteht, erhalten Sie die neue HU-Plakette. Diese wird auf Ihrem hinteren Kennzeichen angebracht und zeigt das Verfallsdatum der nächsten Hauptuntersuchung.

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Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung auf dem Prüfstand

Was passiert bei Mängeln?

Falls bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen detaillierten Mängelbericht. Sie haben dann einen Monat Zeit, um die Mängel beheben zu lassen. Nach der Behebung können Sie zur Nachprüfung kommen. Die Nachprüfung konzentriert sich auf die Mängel, die in dem Bericht aufgeführt waren. Wenn alle Mängel behoben wurden, erhalten Sie die neue Plakette.

Häufig gestellte Fragen zur Hauptuntersuchung

Bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit. Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich.

Eine Hauptuntersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten. Dies hängt vom Fahrzeugtyp und dem Zustand des Fahrzeugs ab.

Je nach Fahrzeugtyp und Untersuchung unterschiedlich. PKWs (Benziner, Diesel) kosten derzeit 164.-€ (inkl. Abgas), E-Autos 106.-€

Ja, wir arbeiten ohne Terminvergabe. Sie können während unserer Öffnungszeiten einfach vorbeikommen.

Wenn Sie die Frist überschreiten, riskieren Sie Verwarnungsgelder. Darüber hinaus kann Ihre Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen oder verweigern.

Falls Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, können wir einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

Wir prüfen Pkw, Motorräder, Lkw, Busse, Anhänger, Wohnmobile und Landmaschinen.

Ja, über die Bundesgeschäftsstelle der KÜS können Sie Berichtskopien von früheren Hauptuntersuchungen anfordern. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der Hauptuntersuchung und dient der Kontrolle der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs. Sie wird gleichzeitig mit der HU durchgeführt.

Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind und ein H-Kennzeichen haben, müssen nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, wobei die Prüfkriterien an den historischen Zustand angepasst sind und Originalität bewertet wird. Für das rote 07er-Kennzeichen entfällt die regelmäßige HU, aber der Verkehrssicherheitsnachweis ist für die Zulassung erforderlich.

Nach Anlage VIIIa StVZO werden Mängel in drei Kategorien eingeteilt: Geringe Mängel (GM) – die Plakette wird zugeteilt, der Mangel sollte zeitnah behoben werden. Erhebliche Mängel (EM) – keine Plakette, Nachuntersuchung innerhalb eines Monats erforderlich. Verkehrsunsichere Fahrzeuge (VU) – keine Plakette, das Fahrzeug darf den Prüfstützpunkt nicht aus eigener Kraft verlassen.

Wer die HU mehr als zwei Monate überzieht, muss nach § 29 Abs. 7 StVZO eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung mit ergänzender Prüftiefe durchführen lassen. Die nächste Frist berechnet sich nach § 29 Abs. 9 StVZO ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat – nicht ab dem tatsächlichen Vorführtag. Bußgelder richten sich nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Werden erhebliche Mängel festgestellt, erhalten Sie einen detaillierten Mängelbericht. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen, und können danach zur Nachprüfung kommen. Die Nachprüfung (Kosten 5-21€) konzentriert sich auf die im Bericht aufgeführten Mängel. Sind alle Mängel behoben, erhalten Sie die neue Plakette.

Nein. Seit der Zusammenlegung von HU und AU zur 'erweiterten HU' wird beides in einem Bericht und einer einzigen Prüfplakette dokumentiert. Eine zusätzliche AU-Plakette gibt es nicht mehr.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
Fragen? Rufen Sie uns an
(05973) 96 734

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Fahrzeuguntersuchungen und Gutachten.