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Kfz-Schadengutachten
Kfz-Schadengutachten

KFZ-Schadengutachten in Neuenkirchen – Unabhängige Bewertung nach Unfällen

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung. Verkehrsunfall? – das Ing.-Büro Bickel & Memmeler ermittelt als freier KÜS-Sachverständiger zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung erforderlichen Daten und Fakten.

Warum ist ein Schadengutachten wichtig?

Kfz-Schadengutachten - Unfallschadenbewertung

Ein Schadengutachten ist ein offizielles Dokument, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Es dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug und dient als Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung. Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung aller Schäden, die Reparaturkosten und weitere wichtige Informationen.

Das Schadengutachten ist essentiell, um sicherzustellen, dass Sie den vollständigen Schadensersatz erhalten. Ohne ein Gutachten können Versicherungen versuchen, die Schadensumme zu reduzieren. Mit einem unabhängigen Gutachten haben Sie eine objektive Grundlage für Ihre Ansprüche.

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Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise.

Besonders wichtig ist Ihre freie Wahl des Sachverständigen. Bei Haftpflichtschäden (also wenn Sie nicht der Verursacher sind) haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht an den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung gebunden.

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und sind grundsätzlich (mit Ausnahme der sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Dies ist in der Regel eine Kostenersparnis für Sie.

Darüber hinaus ermittelt der KÜS-Sachverständige eine eventuell eingetretene Wertminderung. Dies ist wichtig, denn Sie können den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen.

Unfallgeschädigte haben zudem das Recht, zu Lasten des Unfallverursachers einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die gegnerische Versicherung nicht kooperativ ist.

Ablauf der Schadengutachtenerstellung

Wenn Sie einen Unfall hatten, sollten Sie schnell handeln. Kontaktieren Sie uns, und wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs. Idealerweise sollte dies innerhalb weniger Tage nach dem Unfall geschehen, damit alle Schäden noch frisch sind.

Bei der Besichtigung wird unser Prüfingenieur:

  • Alle sichtbaren Schäden dokumentieren und fotografieren.
  • Die Reparaturkosten schätzen.
  • Den Wiederbeschaffungswert ermitteln.
  • Den Restwert berechnen.
  • Eine eventuell eingetretene Wertminderung feststellen.

Nach der Besichtigung erstellen wir ein detailliertes Gutachten, das alle Informationen enthält. Das Gutachten wird dann an die Versicherung übermittelt.

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Wichtige Begriffe im Schadengutachten

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Dies ist der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein ähnliches Fahrzeug zu kaufen.

Restwert

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall. Dies ist der Preis, den Sie für Ihr beschädigtes Auto noch erzielen könnten, wenn Sie es verkaufen würden. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass der Geschädigte im Hinblick auf die Bestimmung des als Schadensersatz zu zahlenden Geldbetrages entsprechend § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingestellter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.

Merkantiler Minderwert (Wertminderung)

Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen. Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele Versicherungen gerne übersehen.

Reparaturkosten

Die Reparaturkosten sind die Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Unfall zu bringen. Dies ist die Grundlage für die Schadensersatzforderung.

Unterschied zwischen Unfallgeschädigter und Unfallverursacher

Wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls sind, ist ein Schadengutachten besonders wichtig. Sie können die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung verlangen. Sie haben auch das Recht, einen Anwalt zu beauftragen.

Auch als Unfallverursacher ist ein Schadengutachten empfehlenswert. Allerdings sollten Sie zunächst Ihre Versicherung kontaktieren. Diese ist für die Regulierung des Schadens weisungsbefugt. Ihre Versicherung wird einen Sachverständigen beauftragen, um den Schaden zu bewerten.

Schadengutachten bei verschiedenen Schadensarten

Verkehrsunfall

Dies ist der häufigste Grund für ein Schadengutachten. Hier wird der Schaden durch einen Unfall mit anderen Fahrzeugen verursacht.

Häufig gestellte Fragen zu KFZ-Schadengutachten

Ja, bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.

Die Besichtigung dauert in der Regel 1-2 Stunden. Das Gutachten wird dann innerhalb weniger Tage erstellt.

Nein, Sie sollten das Fahrzeug nicht vor der Besichtigung reparieren lassen. Dies könnte die Schadensersatzforderung beeinträchtigen.

Der Minderwert wird in der Regel erstattet, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde. Bei älteren Fahrzeugen kann der Minderwert geringer sein.

Der Wiederbeschaffungswert wird anhand von Marktpreisen für vergleichbare Fahrzeuge ermittelt.

Es ist ratsam, mit dem Verkauf zu warten, bis das Gutachten fertig ist. Das Gutachten kann bei der Preisverhandlung hilfreich sein.

Nein, Sie können das Fahrzeug bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Die Versicherung muss die Kosten erstatten.

Ja, Sie können ein Wertgutachten anfordern, um den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.

Ein Schadengutachten ist in der Regel für 6-12 Monate gültig, je nach Versicherung.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
Fragen? Rufen Sie uns an
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Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Fahrzeuguntersuchungen und Gutachten.