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Ratgeber · Hauptuntersuchung · Neuenkirchen

HU-Plakette richtig lesen: Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Die runde Prüfplakette am hinteren Kennzeichen zeigt verbindlich an, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) ansteht. Wer sie korrekt lesen kann, weiß auf einen Blick, ob das Fahrzeug noch fristgerecht ist. Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO in Verbindung mit den Anlagen VIII und IX zur StVZO.

HU-Plakette und Hauptuntersuchung in der KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Prüfung am Fahrzeug
Hauptuntersuchung in unserer KÜS-Prüfstelle in der Dieselstr. 29 in Neuenkirchen.

Wozu dient die HU-Plakette überhaupt?

Die HU-Plakette ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein zulassungspflichtiges Fahrzeug die letzte Hauptuntersuchung bestanden hat. Sie zeigt verbindlich an, bis zu welchem Monat das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, ohne dass eine erneute HU notwendig wäre. Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII StVZO (Pflicht zur HU) und Anlage IX StVZO (Form, Farbe und Anbringung der Prüfplakette).

Plaketten an Pkw, Motorrädern, Wohnmobilen oder Anhängern unterliegen der gleichen Systematik. Lediglich bei Sonderfällen wie Taxen oder Mietwagen gelten ergänzende Untersuchungspflichten (BOKraft).

Wo wird die HU-Plakette angebracht?

Nach Anlage IX Nr. 3.1 StVZO wird die Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht – in der Regel oben in der Mitte oder oben rechts. Die Plakette darf nicht verdeckt, beschädigt oder verfälscht sein. Eine zusätzliche Plakette für die AU gibt es seit der Zusammenlegung von HU und AU zur „erweiterten HU“ nicht mehr; AU-Ergebnis und HU werden in einem Bericht und einer Plakette dokumentiert.

Was bedeuten Farbe und Zahlen auf der HU-Plakette?

Auf der Plakette stehen zwei zentrale Informationen: das Jahr (groß in der Mitte, zweistellig) und der Monat (am oberen Rand, in „12-Uhr-Position“). Die Plakette wird beim Anbringen so gedreht, dass der Fälligkeitsmonat oben erscheint – egal ob Januar oder November.

Die Farbe der Plakette wechselt im sechsjährigen Rhythmus, damit Polizei und Ordnungskräfte überfällige Fahrzeuge schon aus Entfernung erkennen. Die zulässigen Farben sind in Anlage IX StVZO festgelegt:

  • Orange
  • Blau
  • Gelb
  • Braun
  • Rosa
  • Grün

Diese sechs Farben werden in fester Reihenfolge zyklisch wiederholt. Welche Farbe in welchem Jahr verwendet wird, ist bundeseinheitlich geregelt – die Reihenfolge ist Bestandteil der Anlage IX und wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr festgelegt.

So lesen Sie die Plakette Schritt für Schritt

  • Treten Sie hinter das Fahrzeug – die Plakette sitzt auf dem hinteren Kennzeichen.
  • Lesen Sie die große Zahl in der Mitte: Sie zeigt das Jahr der nächsten HU (z. B. „26“ für 2026, „27“ für 2027).
  • Schauen Sie auf die kleine Zahl, die oben steht (die in „12-Uhr-Position“ zeigt) – das ist der Fälligkeitsmonat.
  • Die schwarzen Striche rund um die Zahl 12 stehen für die anderen Monate; der oben stehende, von einem schwarzen Balken eingerahmte Wert ist der maßgebliche Monat.
  • Die Farbe ist der zusätzliche Schnellindikator: Sie ändert sich jedes Jahr und folgt der Reihenfolge aus Anlage IX StVZO.

Beispiel: Was sagt eine Plakette mit der „26“ in der Mitte aus?

Steht in der Mitte „26“ und oben (12-Uhr-Stellung) die „6“, dann ist die nächste HU im Juni 2026 fällig. Maßgeblich ist immer der angegebene Monat, nicht ein bestimmter Tag im Monat. Bis zum Ablauf des angegebenen Monats darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, ohne dass eine erneute HU notwendig wäre.

Wann muss ich spätestens zur Hauptuntersuchung?

Maßgeblich ist der auf der Plakette angegebene Monat. Wird die HU mehr als zwei Monate überzogen, ist nach § 29 Abs. 7 StVZO eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung mit ergänzender Prüftiefe durchzuführen. Diese ist aufwendiger als die reguläre HU.

Wichtig: Die nächste Frist berechnet sich nach § 29 Abs. 9 StVZO ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat, nicht ab dem tatsächlichen Vorführtag. Wer also überzogen vorführt, „verschenkt“ die Zeit zwischen ursprünglicher Frist und tatsächlicher Vorführung – die Frist wandert nicht nach hinten.

Welche Mängelkategorien gibt es?

Die Bewertung von Mängeln erfolgt nach Anlage VIIIa StVZO. Es gibt drei Kategorien:

  • Geringe Mängel (GM): Plakette wird zugeteilt, der Mangel ist zeitnah zu beheben.
  • Erhebliche Mängel (EM): Keine Plakette, Nachuntersuchung innerhalb eines Monats erforderlich.
  • Verkehrsunsichere Fahrzeuge (VU): Keine Plakette, das Fahrzeug darf den Prüfstützpunkt nicht aus eigener Kraft verlassen.

Was passiert bei einer abgelaufenen Plakette?

Wer mit überzogener HU unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung. Konkrete Eurobeträge geben wir bewusst nicht an – sie werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr regelmäßig angepasst und sollten in der jeweils aktuellen Fassung des Bußgeldkatalogs nachgelesen werden.

Wo bringe ich mein Fahrzeug zur HU in Neuenkirchen?

Die Hauptuntersuchung darf in Deutschland nur von amtlich anerkannten Prüforganisationen oder Technischen Prüfstellen durchgeführt werden. Wir sind eine KÜS-Prüfstelle in der Dieselstr. 29 in Neuenkirchen und führen HU inkl. AU für Pkw, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge durch – ohne Terminvereinbarung. Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den letzten HU-Bericht mit.

Häufige Fragen zur HU-Plakette

Was bedeutet die Zahl an der oberen Position der Plakette?
Sie ist der Monat, in dem die nächste HU spätestens fällig wird.

Was passiert, wenn die Plakette beschädigt oder unleserlich ist?
Eine unleserliche Plakette gilt als nicht ordnungsgemäß angebracht (Anlage IX StVZO). In der Praxis empfiehlt sich eine Nachprüfung mit Neu-Ausstellung der Plakette gegen Vorlage des HU-Berichts.

Gibt es eine separate AU-Plakette?
Nein. Seit Zusammenlegung von HU und AU zur „erweiterten HU“ wird beides in einer Plakette dokumentiert.

Wer kontrolliert die Plakette?
Polizei und Ordnungsbehörden. Bei Verkehrskontrollen gehört der Blick auf die HU-Plakette zur Standardprüfung.

Hinweis und Quellen

Dieser Beitrag fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen und ersetzt keine Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von § 29 StVZO, Anlage IX StVZO und Anlage VIIIa StVZO sowie der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, einsehbar unter gesetze-im-internet.de.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
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