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Ratgeber · Abgasuntersuchung · Neuenkirchen

AU machen lassen: Ablauf, Pflicht und Zusammenhang mit der HU

Die Abgasuntersuchung (AU) prüft, ob ein Fahrzeug die zulässigen Abgaswerte einhält. Seit 2010 ist sie integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung – die früher separate AU-Plakette gibt es nicht mehr. Dieser Beitrag erklärt, wie die AU konkret abläuft, warum sie nicht mehr ohne HU stattfindet und worauf Halter achten sollten.

AU – Abgasuntersuchung an einem Fahrzeug in der KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen
Abgasuntersuchung als Teil der erweiterten HU – KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen.

Auf den Punkt

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der HU – kein separater Termin, keine eigene Plakette. Sie wird im HU-Rhythmus geprüft (Pkw alle 2 Jahre, Neufahrzeuge erstmals nach 36 Monaten) und umfasst OBD-Auslese, Sicht- und Funktionsprüfung sowie – bei älteren Fahrzeugen – eine Endrohrmessung. Reine Elektrofahrzeuge benötigen keine AU. Rechtsgrundlage: § 29 StVZO i. V. m. Anlage VIIIa.

Was ist die AU – und warum gibt es sie überhaupt?

Die Abgasuntersuchung dient der Kontrolle der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs. Geprüft wird, ob das Fahrzeug die für seine Abgasnorm zulässigen Grenzwerte einhält und ob das Abgasreinigungssystem (Katalysator, Partikelfilter, OBD-System) ordnungsgemäß funktioniert. Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIIIa.

AU und HU sind seit 2010 zusammengelegt

Bis 2010 gab es die AU als eigenständige Prüfung mit separater AU-Plakette. Seit der Zusammenlegung zur „erweiterten HU" werden Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung in einem einzigen Prüfvorgang durchgeführt – Ergebnis und Frist finden sich in einer einzigen Plakette und einem gemeinsamen Bericht. Eine eigenständige „AU ohne HU" gibt es im Regelbetrieb nicht mehr.

Wann ist die AU fällig?

Da die AU Teil der HU ist, gilt das gleiche Intervall wie für die Hauptuntersuchung – im Regelfall alle 2 Jahre für Pkw, bei Neufahrzeugen erstmals nach 36 Monaten. Detaillierte Fristen je Fahrzeugart finden Sie in unserem Ratgeber zu den HU-Fristen.

Für welche Fahrzeuge gilt die AU-Pflicht? (ab welchem Baujahr)

Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- (Benzin-) oder Dieselmotor – also Pkw, Lkw, Krafträder, Trikes und Quads. Maßgeblich für die Befreiung ist das Datum der Erstzulassung:

  • Benziner (Ottomotor): AU-Pflicht für Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969 – ältere sind befreit.
  • Diesel: AU-Pflicht für Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977 – ältere sind befreit.
  • Krafträder / Leichtkrafträder / Trikes / Quads: AU-Pflicht für Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989 – ältere sind befreit.
  • Reine Elektrofahrzeuge: keine AU (kein Verbrennungsmotor).

Wie läuft die AU konkret ab?

Der Prüfungsablauf hängt von der Antriebsart und der Abgasnorm ab. Grob zusammengefasst werden geprüft:

  • OBD-Auslese (On-Board-Diagnose): Fehlerspeicher und Bereitschaftscodes des Fahrzeugs werden ausgelesen.
  • Sichtprüfung der abgasführenden Bauteile: Auspuffanlage, Katalysator, Partikelfilter.
  • Funktionsprüfung der Abgasreinigung: bei Ottomotoren z. B. Lambda-Regelung, bei Dieselfahrzeugen Trübungswert.
  • Endrohrmessung: Bei Fahrzeugen ohne durchgängige OBD-Pflicht (ältere Modelle) erfolgt eine direkte Messung am Auspuff.

Was kostet die AU?

Die AU-Gebühr ist Teil des HU-Gesamtpreises – sie wird seit der Zusammenlegung in der Regel nicht mehr separat ausgewiesen. Konkrete Preise nennen wir Ihnen gerne direkt; sie variieren je nach Fahrzeugtyp (Pkw, Motorrad, Lkw, Wohnmobil) und Antriebsart.

Was passiert, wenn das Fahrzeug die AU nicht besteht?

Werden bei der Abgasuntersuchung Mängel festgestellt, gilt die HU insgesamt als nicht bestanden – der Bericht weist erhebliche Mängel (EM) aus. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen, und können danach zur Nachprüfung kommen. Die Plakette wird erst nach erfolgreicher Nachprüfung erteilt.

Häufige Ursachen für nicht bestandene AU sind defekte Lambdasonden, gealterte Katalysatoren, AGR-Probleme bei Dieselmotoren oder dauerhaft hinterlegte OBD-Fehlercodes.

AU bei Elektrofahrzeugen?

Reine Elektrofahrzeuge haben keine Abgase und unterliegen daher keiner AU – sie kommen nur zur regulären HU. Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor durchlaufen die AU dagegen wie konventionelle Fahrzeuge.

AU in Neuenkirchen – ohne Termin

Wir führen die Hauptuntersuchung inklusive AU in unserer KÜS-Prüfstelle in der Dieselstr. 29 in Neuenkirchen durch – für Pkw, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile, Lkw und Busse. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich; kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten vorbei.

Häufige Fragen zur AU

Kann ich die AU getrennt von der HU machen?
Im Regelfall nein – seit der Zusammenlegung 2010 sind beide Prüfungen Teil eines einheitlichen Prüfvorgangs.

Bekomme ich noch eine AU-Plakette?
Nein. Die separate AU-Plakette wurde mit der Zusammenlegung abgeschafft. Es gibt nur noch die HU-Plakette, die HU und AU gemeinsam dokumentiert.

Wie lange dauert die AU?
Die AU wird in den HU-Ablauf integriert und verlängert die Gesamtprüfung kaum spürbar. Eine vollständige HU inkl. AU dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.

Quellen und Hinweis

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von § 29 StVZO und Anlage VIIIa StVZO, einsehbar unter gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
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