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Ratgeber · Hauptuntersuchung · Neuenkirchen

HU abgelaufen – was tun? Fristen, Bußgeld und erweiterte Hauptuntersuchung

Die Plakette am hinteren Kennzeichen ist abgelaufen – was jetzt? Dieser Beitrag erklärt, welche rechtlichen Konsequenzen eine überzogene Hauptuntersuchung hat, ab wann die erweiterte HU nach § 29 Abs. 7 StVZO fällig wird und wie sich die nächste Frist berechnet.

HU abgelaufen – Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung in der KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen
Auch bei abgelaufener Plakette führen wir die HU – ohne Termin – in Neuenkirchen durch.

Wann gilt eine HU als „abgelaufen"?

Maßgeblich ist der auf der Prüfplakette angegebene Monat. Bis zum Ablauf des letzten Tages dieses Monats darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, ohne dass eine erneute HU erforderlich ist. Sobald der Monat verstrichen ist, gilt die Hauptuntersuchung als überzogen – das Fahrzeug ist dann nicht mehr im Sinne von § 29 StVZO ordnungsgemäß geprüft.

Bis 2 Monate Überschreitung: Reguläre Hauptuntersuchung

Wer die HU bis zu zwei Monate überzieht, kann das Fahrzeug ganz normal zur regulären Hauptuntersuchung vorführen. Die Prüftiefe und der Umfang ändern sich nicht. Es kann jedoch ein Verwarnungsgeld nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog fällig werden – die genaue Höhe richtet sich nach der jeweils aktuellen Fassung.

Mehr als 2 Monate überzogen: Erweiterte HU nach § 29 Abs. 7 StVZO

Wird die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, schreibt § 29 Absatz 7 StVZO eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung mit ergänzender Prüftiefe vor. Diese ist aufwendiger als die reguläre HU – die zusätzlichen Prüfschritte spiegeln sich auch in einer entsprechend höheren Gebühr wider.

Wichtig: Die nächste Frist verschiebt sich nicht

Nach § 29 Absatz 9 StVZO berechnet sich die nächste HU-Frist immer ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat, nicht ab dem tatsächlichen Vorführtag. Wer also überzogen vorführt, „verschenkt" die Zeit zwischen ursprünglicher Frist und dem Tag der Prüfung – die Frist wandert nicht nach hinten.

Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?

Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren bei Verkehrsanhalten standardmäßig die Prüfplakette. Bei abgelaufener HU wird ein Bußgeld nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog erhoben; die Höhe steigt mit der Dauer der Überschreitung. Konkrete Eurobeträge geben wir bewusst nicht an, da sie regelmäßig durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angepasst werden.

Versicherungsschutz bei abgelaufener HU

Eine abgelaufene HU führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Wenn sich aber im Schadenfall herausstellt, dass technische Mängel ursächlich waren, die bei einer fristgerechten HU aufgefallen wären, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Eine fristgerechte HU schützt also nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor finanziellen Folgen im Schadensfall.

Konkretes Beispiel zur Fristberechnung

Ihre Plakette zeigt „6/26" (Juni 2026), Sie führen das Fahrzeug aber erst im September 2026 vor – also 3 Monate überzogen:

  • Es ist eine erweiterte HU erforderlich (mehr als 2 Monate Überschreitung).
  • Die nächste Frist berechnet sich ab Juni 2026 – nicht ab dem September. Bei einer 2-Jahres-Frist (Pkw < 8 Jahre) ist die nächste HU also im Juni 2028.
  • Es kann ein Bußgeld fällig werden.

HU in Neuenkirchen – auch bei abgelaufener Plakette

Wir führen Hauptuntersuchungen inkl. AU in unserer KÜS-Prüfstelle in der Dieselstr. 29 in Neuenkirchen durch – auch reguläre und erweiterte HU bei überzogener Frist. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich; kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten vorbei. Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den letzten HU-Bericht mit.

Häufige Fragen

Darf ich mit abgelaufener Plakette zur HU fahren?
Auf öffentlichen Straßen dürfen Sie das Fahrzeug auf eigenes Risiko zur Prüfstelle bewegen. Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Bußgeld fällig werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, ist ein Anhängertransport oder eine Vor-Ort-Prüfung sinnvoll.

Wie lange darf ich die HU maximal überziehen?
Es gibt keine zeitliche Obergrenze – das Fahrzeug ist aber durchgehend nicht ordnungsgemäß geprüft. Ab 2 Monaten Überschreitung greift die erweiterte HU; das Bußgeld steigt mit zunehmender Dauer.

Werden die Mängelkategorien bei der erweiterten HU anders bewertet?
Nein. Die Bewertung erfolgt weiter nach Anlage VIIIa StVZO in den drei Kategorien geringe Mängel (GM), erhebliche Mängel (EM) und verkehrsunsicher (VU).

Quellen und Hinweis

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von § 29 StVZO und der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, einsehbar unter gesetze-im-internet.de. Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung.

KÜS-Prüfstelle Neuenkirchen – Ing.-Büro Bickel & Memmeler
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